Friesland - Immobilien Bundiswung 23 25980 Sylt - Westerland Telefon 04651 7809 info@syltservice.de
§1 Allgemeines
1. Vermietet wird eine Ferienwohnung – gemäß Online-Buchung. Die Regelvermietung erfolgt für 2 Personen.
1.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem
Zustand an den Mieter zu übergeben.
1.2 Der Mieter darf die Ferienwohnung nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Der Mieter darf
ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem
Vertrag vereinbart.
1.3 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am
Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.
2. Die Mietdauer ergibt sich aus der Online-Buchung und beträgt mindestens 5 Übernachtungen. Sollte der Mieter seine
Mietzeit verkürzen, erhält er keinen Ersatz vom Vermieter.
3. Der Mietpreis und die Fälligkeiten werden in der Online-Buchung verbindlich vereinbart. Der Vermieter ist
verpflichtet, An-und Abreise der Kurverwaltung zu melden. Die fällige Kurtaxe gemäß Satzung zahlt der Mieter bei
Anreise an den Vermieter, als den Empfangsberechtigten für die Kurverwaltung.
4. Die Ferienwohnung kann am Anreisetag ab 16 Uhr übernommen werden, am Abreisetag muss die Wohnung bis 10
Uhr frei sein. Bitte teilen Sie die Ankunftszeit zur Schlüsselübergabe mit.
5. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die vereinbarte Anzahlung auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben ist. Eine
Anzahlung von 30% des Mietpreises ist sofort nach Buchung fällig, die Restzahlung von 70% ist 30 Tage vor Anreise
fällig. Last-Minute Buchungen sind in voller Höhe sofort fällig und werden vom Konto des Mieters abgebucht.
6. Der Mieter erkennt die Hausordnung an.
§2 Rücktritt
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden.
Gelingt dies oder sorgt der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung in voller Höhe zurück. Wird
der Mietvertrag bis 22 Tage vor der Anreise vom Mieter gekündigt, sind 50 % des Mietpreises als Stornogebühr fällig.
Erfolgt die Kündigung unter 21 Tage vor Anreise, dann ist der gesamte Mietpreis fällig. Sollte die Wohnung an einen
Last-Minute Mieter für die vereinbarte Mietzeit vermietet werden, erhält der Mieter den Mieterlös abzüglich 50 EUR -
Bearbeitungsgebühr.
§3 Obhutspflichten des Mieters
3.1. Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer
freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die – durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten
– schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von
Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt
schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter
dem Vermieter Ersatz leistet. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die
Grundstücksnachbarn zu nehmen. Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, bauliche Veränderungen oder Einbauten an der
Sache vorzunehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung und bitten Sie bei Ihrer
privaten Haftpflichtversicherung auf die sogenannte "Hotelklausel" zu achten, da nur bei Bestehen dieser Klausel ein
verursachter Schaden ersetzt wird.
3.2. Der Mieter darf nicht untervermieten und die Zweckbestimmung der Mietsache verändern. Sollten durch den Mieter
oder seine Begleitpersonen bzw. Haustiere ansteckende Krankheiten oder Ungeziefer eingeschleppt werden, so ist die
Ferienwohnung auf seine Kosten zu desinfizieren. Haustiere können nur nach vorheriger Vereinbarung mitgebracht
werden.
3.3 Für Einflüsse und Zustände, die ausserhalb der Verantwortung des Vermieters liegen (Stromversorgung,
Wasserversorgung, etc.) kann dieser nicht verantwortlich gemacht werden.
§5 Beendigung des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
§6 Rückgabe des Mietobjektes
Der Mieter hat die Ferienwohnung zu Mietende besenrein zu übergeben. Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und
Pfannen sind auch dann zu reinigen und aufzuräumen, wenn der Vermieter die Endreinigung übernimmt.
§7 Schlussbestimmungen
7.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form, um
rechtswirksam zu sein.
7.2 Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die
betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und
rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.
§8 Gerichtstand Gerichtstand ist Amtsgericht Niebüll. Die salvatorische Klausel gilt als vereinbart.
Durch Setzen eines Hakens bei der Online-Buchung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das
Mietverhältnis.
Friesland - Immobilien Bundiswung 23 25980 Sylt - Westerland
Sylt - die Insel